§ Pillar-Ratgeber · Lesezeit ca. 18 Min · Stand 15.07.2026
Heizungsgesetz 2026: Alle Regeln, Fristen & Pflichten verständlich erklärt
Kaum ein Gesetz wurde so heiß diskutiert wie das Heizungsgesetz. 2026 wird es grundlegend umgebaut: Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Dieser Ratgeber erklärt ohne Fachchinesisch, was gilt, was sich ändert und was Sie jetzt tun sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das „Heizungsgesetz" ist kein eigenes Gesetz, sondern der Kern des GEG – jetzt reformiert zum GModG (Bundestagsbeschluss 10.07.2026).
- Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Erlaubt sind künftig Wärmepumpe, Fernwärme, Gas, Öl, Biomasse, Wasserstoff und Hybrid.
- Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Reparaturen bleiben erlaubt.
- Neu: die Bio-Treppe – neue Öl-/Gasheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe.
- Die Heizungsförderung bleibt: bis zu 80 % Zuschuss, neue Konditionen seit 21.07.2026.
Was ist das Heizungsgesetz überhaupt?
„Heizungsgesetz" ist ein Spitzname der Medien. Rechtlich handelt es sich um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), genauer um dessen Novelle, die zum 1. Januar 2024 in Kraft trat. Das GEG regelt die energetische Qualität von Gebäuden, den Energieausweis und – der umstrittene Teil – den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen.
Der Kern der Aufregung war die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Wichtig war dabei von Anfang an: Es ging nie um bestehende Heizungen, sondern nur um den Neueinbau. Diese Unterscheidung geht in der öffentlichen Debatte häufig unter.
GEG = das bisherige Gesetz (bis 2024er-Stand). GModG = die 2026er-Reform, die das GEG ablöst und „technologieoffener, flexibler und einfacher" sein soll. Beide regeln dasselbe Feld – die Heizungswahl beim Neueinbau und die Modernisierung von Gebäuden.
Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Nach der Bundestagswahl 2025 kündigte die Koalition aus Union und SPD an, das Heizungsgesetz „vom Kopf auf die Füße" zu stellen. Im Dezember 2025 einigte man sich auf den neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz, im Mai 2026 beschloss das Kabinett den Entwurf. Am 10. Juli 2026 beschloss der Bundestag das GModG in zweiter und dritter Lesung; der Bundesrat ließ es passieren.
Der neue Name ist Programm: Der Fokus verschiebt sich vom engen Thema „Heizung" hin zu einer breiteren Modernisierungs- und Effizienzlogik für das ganze Gebäude. Statt detaillierter technischer Vorschriften sollen stärker Zielwerte und Ergebnisse zählen.
Bis das GModG offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gilt weiterhin das GEG 2024 – inklusive der 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen. Wer in dieser Phase eine Heizung einbaut, fällt unter das jeweils geltende Recht. Prüfen Sie den tagesaktuellen Stand, bevor Sie Verträge unterschreiben.
Timing ist beim Heizungstausch bares Geld wert
Ob Sie noch unter altes oder schon unter neues Recht fallen, ob sich ein früherer Einbau lohnt und welche Förderstufe für Sie gilt – das lässt sich nur individuell beantworten. Eine falsche Reihenfolge kann Tausende Euro Förderung kosten.
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Situation kostenlos einschätzen lassen →Die 65-Prozent-Pflicht – was daraus wird
Unter dem GEG musste jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Erfüllt werden konnte das pauschal – etwa mit Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss oder Biomasseheizung. Mit dem GModG entfällt diese starre Quote. An ihre Stelle tritt ein technologieoffener Ansatz plus der schrittweise Pfad der Bio-Treppe (dazu unten mehr).
Das bedeutet aber keinen Freifahrtschein für fossiles Heizen. Das langfristige Ziel – klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 – bleibt gesetzlich verankert. Nur der Weg dorthin wird flexibler.
| Thema | GEG (bisher) | GModG (neu) |
|---|---|---|
| 65-%-EE-Pflicht | ja, bei neuen Heizungen | entfällt |
| Heizungswahl | faktisch stark eingeschränkt | technologieoffen |
| Neue Öl-/Gasheizung | nur mit Erfüllungsoption | erlaubt, mit Bio-Treppe ab 2029 |
| Kopplung an Wärmeplanung | ja | weitgehend entkoppelt |
| Betriebsverbot fossil | ab 2045 | kein Verbot, aber Brennstoff klimaneutral ab 2045 |
| Förderung (BEG) | bis 70 % | bis 80 % (neu gestaffelt) |
Fristen und die Rolle der kommunalen Wärmeplanung
Solange das GEG gilt, hängt der Startzeitpunkt der Pflichten an der kommunalen Wärmeplanung. Die Idee dahinter: Bevor Sie sich für eine Heiztechnik entscheiden, sollen Sie wissen, ob Ihr Ort auf Fernwärme, Wasserstoff oder dezentrale Lösungen setzt.
| Kommune | Wärmeplan bis | Bedeutung |
|---|---|---|
| über 100.000 Einwohner | 30.06.2026 | Pflichten greifen früher |
| bis 100.000 Einwohner | 30.06.2028 | längere Übergangsfrist |
Mit dem GModG wird die enge Kopplung zwischen Gesetz und Wärmeplanung weitgehend aufgelöst. Für Ihre Entscheidung bleibt die Frage nach dem lokalen Wärmenetz trotzdem zentral: Ein geplanter Fernwärmeanschluss kann die wirtschaftlichste Lösung sein.
Bestandsheizungen: Gibt es eine Austauschpflicht?
Die wichtigste Entwarnung: Nein, eine generelle Austauschpflicht existiert nicht. Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung hat, darf sie weiter betreiben. Auch Reparaturen sind erlaubt – selbst dann, wenn die Anlage schon älter ist.
Relevante Ausnahmen betreffen sehr alte Konstellationen, etwa die schon lange bestehende Pflicht, bestimmte Standard- und Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren auszutauschen (mit Ausnahmen für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser). Erst wenn ein Kessel endgültig defekt ist und komplett ersetzt werden muss, greifen die Einbauregeln.
Auch ohne gesetzlichen Zwang lohnt der Blick auf einen Tausch: Alte Heizungen verbrauchen mehr, der CO₂-Preis auf Gas und Öl steigt, und die Förderung ist 2026 noch besonders hoch. Rechnen lassen sollten Sie es – nicht aus Panik, sondern aus Kalkül.
Die Bio-Treppe und das Klimaziel 2045
Die Bio-Treppe ist das neue Herzstück. Wer nach Inkrafttreten des GModG eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss diese schrittweise mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe (etwa Biomethan oder biogenes Heizöl) betreiben:
| Ab Jahr | Mindestanteil |
|---|---|
| 2029 | rund 10 % |
| 2030 | rund 15 % |
| 2035 | rund 30 % |
| ab 2045 | 100 % (klimaneutral) |
Alternativ lässt sich die Pflicht in bestimmten Zeiträumen auch über eine solarthermische Anlage oder eine Hybridheizung mit Wärmepumpe erfüllen. Für die biogenen Anteile entfällt zudem der CO₂-Preis, was die Mehrkosten teilweise ausgleicht. Die genauen Prozentwerte und die parallele „Grüngasquote" werden in Folgeregelungen konkretisiert – hier lohnt es sich, informiert zu bleiben.
Fossil, Hybrid oder Wärmepumpe – was rechnet sich für Sie?
Die Bio-Treppe macht neue Gasheizungen über die Jahre teurer im Betrieb, während Wärmepumpen von steigenden CO₂-Preisen profitieren. Welcher Weg über 15 Jahre günstiger ist, hängt von Dämmzustand, Heizlast und Strompreis ab.
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Vergleichsrechnung anfordern →Welche Heizung ist nach dem GModG erlaubt?
Das GModG setzt auf Technologieoffenheit. Grundsätzlich zulässig sind:
- Elektrische Wärmepumpe – Luft, Erdreich oder Grundwasser als Quelle. Zum Wärmepumpen-Ratgeber.
- Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme) – oft die einfachste Lösung, wo verfügbar.
- Biomasseheizung, z. B. eine Pelletheizung.
- Solarthermie zur Unterstützung.
- Hybridheizung – Wärmepumpe kombiniert mit Gas-, Öl- oder Biomassefeuerung. Mehr zur Hybridheizung.
- Gas- oder Ölheizung – erlaubt, aber ab 2029 mit Bio-Treppe. Details zur Gasheizung.
- Wasserstofffähige Heizung, wo ein H₂-Netzausbau geplant ist.
Förderung: So viel Geld gibt es 2026
Die gute Nachricht für Modernisierer: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue, stärker sozial gestaffelte Konditionen.
| Baustein | Höhe | Für wen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller |
| Einkommensbonus | bis 40 % | selbstnutzende Eigentümer, Einkommen bis 30.000 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch alter fossiler Heizung |
| Maximal kombiniert | bis 80 % | max. 28.000 € förderfähig → ~22.400 € Zuschuss |
Wichtig: Höchstbetrag und Geschwindigkeitsbonus sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Wer 2026 handelt, sichert die besten Konditionen. Alle Details, Rechenbeispiele und die Schritt-für-Schritt-Antragsanleitung finden Sie auf der Seite Heizungsförderung 2026.
Was gilt für Mieter und Vermieter?
Vermieter können einen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen, allerdings gedeckelt. Zum Schutz der Mieter ist die Umlage begrenzt und an Effizienzkriterien geknüpft; bei unwirtschaftlichen Heizungen greifen zusätzliche Schutzregeln. Für Mieter heißt das: Ein Heizungstausch führt nicht zu unbegrenzten Kostensteigerungen. Details klärt im Zweifel eine Mietrechtsberatung.
Ihre Checkliste: Jetzt richtig vorgehen
- Baujahr, aktuellen Heizungstyp und Alter der Anlage notieren.
- Beim örtlichen Versorger nach dem Stand der kommunalen Wärmeplanung fragen (Fernwärme geplant?).
- Energieausweis prüfen – er zeigt den energetischen Zustand. Mehr zum Energieausweis.
- Unabhängige Energieberatung einholen und einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
- Förderfähigkeit klären und Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb einholen.
- Antrag über das KfW-Kundenportal stellen – vor Beauftragung der Umsetzung.
- Angebote vergleichen und erst nach Förderzusage final beauftragen.
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Von der Fördereinschätzung über den Sanierungsfahrplan bis zum Antrag: Enerplan begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Häufige Fragen zum Heizungsgesetz
Gilt das Heizungsgesetz 2026 noch?
Bis zur Verkündung des GModG im Bundesgesetzblatt gilt weiter das GEG 2024. Danach löst das GModG das GEG ab. Der Bundestag hat das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen; der Bundesrat ließ es passieren.
Wann greift die 65-Prozent-Pflicht noch?
Solange das GEG gilt, abhängig von der Wärmeplanung: in Großstädten spätestens nach dem 30.06.2026, sonst nach dem 30.06.2028. Mit dem GModG entfällt die pauschale Pflicht.
Wird meine alte Heizung verboten?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Ein pauschales Betriebsverbot gibt es nicht; das Klimaziel 2045 wird über klimaneutrale Brennstoffe erreicht.
Was kostet der Heizungstausch nach Förderung?
Eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus kostet meist 25.000–40.000 €. Mit bis zu 80 % Förderung auf 28.000 € förderfähige Kosten sinkt der Eigenanteil deutlich (max. rund 22.400 € Zuschuss).
Brauche ich eine Beratung vor dem Heizungstausch?
Vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung ist eine Beratung verpflichtend. Für die KfW-Förderung ist zudem eine Bestätigung zum Antrag (BzA) nötig. Eine unabhängige Energieberatung ist auch sonst dringend zu empfehlen.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 15.07.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Energieberatung. Gesetzgebung und Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern.