§ Gesetzesstand · Stand 15.07.2026

Das Heizungsgesetz,
endlich klar erklärt.

Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. Wir übersetzen die neue Rechtslage in konkrete Antworten – und zeigen, wie Sie bis zu 80 % Förderung sichern.

Kurz & klar: Heizungsgesetz 2026 in 6 Punkten

  • Neuer Name, neues Prinzip: Das GModG löst das GEG ab und setzt auf Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben.
  • 65-%-Pflicht entfällt: Wärmepumpe, Fernwärme, Gas, Öl, Biomasse und Hybrid sind grundsätzlich zulässig.
  • Keine Austauschpflicht: Funktionierende Heizungen dürfen bleiben und repariert werden.
  • Bio-Treppe ab 2029: Neue Öl-/Gasheizungen brauchen einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe.
  • Klimaneutral bis 2045: Das langfristige Ziel bleibt gesetzlich verankert.
  • Förderung bleibt: Bis zu 80 % Zuschuss auf max. 28.000 € förderfähige Kosten.
bis 80 %
Zuschuss auf den Heizungstausch
28.000 €
förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)
2045
Zieljahr Klimaneutralität
0 €
Austauschpflicht für intakte Heizungen
◆ Experten-Empfehlung

Unsicher, was für Ihr Gebäude gilt?

Die Regeln hängen von Baujahr, Standort, kommunaler Wärmeplanung und Ihrem Einkommen ab. Eine unabhängige Einschätzung verhindert teure Fehlentscheidungen und sichert die maximale Förderung.

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§ Häufige Fragen

Das fragen Eigentümer gerade am häufigsten

Ist das Heizungsgesetz 2026 abgeschafft?

Nicht ersatzlos. Das bisherige GEG wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat. Die starre 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfällt; an ihre Stelle treten Technologieoffenheit und die Bio-Treppe. Details auf der GModG-Seite.

Muss ich meine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Eine generelle Austauschpflicht für intakte Anlagen gibt es nicht. Erst beim endgültigen Defekt greifen die Einbauregeln – siehe Heizung austauschen.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

30 % Grundförderung für alle, plus bis zu 40 % Einkommensbonus und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus – in Summe bis zu 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit (max. rund 22.400 € Zuschuss). Alles zur Heizungsförderung 2026.

Was ist die Bio-Treppe?

Ein Stufenplan: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen (Start rund 10 %). So bleibt fossiles Heizen möglich, wird aber schrittweise klimafreundlicher.

Fördermittel sichern, bevor die Sätze sinken

Ab Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Geschwindigkeitsbonus schrittweise. Wer jetzt plant, sichert die besten Konditionen.